Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufsichtspflicht
Eine private Haftpflichtversicherung der Kunden wird vorausgesetzt. Eltern haften für Ihre Kinder und noch nicht volljährige Jugendliche bei Sachschäden.
Es besteht die Aufsichtspflicht der Eltern bei Kindern in der Spiel- und Krabbelecke. Für Kinder im Alter von 0-6 Jahren muss eine Begleitperson anwesend sein.
Schulkinder dürfen ohne Eltern basteln. Sie dürfen nur allein nach Hause gehen, wenn sie allein zur Veranstaltung kamen oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Eltern haften für die Kinder auf dem Weg zum und vom Feenhandwerk.
Uhrzeiten
Bei der Buchung eines privaten Events sind die abgemachten Zeiten einzuhalten. Bei Überschreiten der vereinbarten Zeit werden €30 pro angebrochener halber Stunde fällig.
Terminreservierungen: Anzahlungen für private Events
Gebühren für Terminreservierungen und Anzahlungen sind bis 2 Monate vor dem jeweiligen Event voll erstattungsfähig. Bei einer Absage 6-8 Wochen vor dem Event kann der Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden. Bei einer Absage ab 42 Tagen vor dem Event Datum ist die Reservierungsgebühr nicht mehr erstattungsfähig.
Workshop- und Kursgebühren
Workshop- und Kursgebühren werden vorab per Banküberweisung bezahlt. Erst bei Zahlungseingang wird Ihr Platz beim jeweiligen Event gesichert. Gebühren für Platzreservierungen sind bis 2 Monate vor dem jeweiligen Event voll erstattungsfähig. Bei einer Absage 4-8 Wochen vor dem Event kann der Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden. Bei einer Absage ab 31 Tagen vor dem Event-Datum ist die Kursgebühr nicht mehr erstattungsfähig.
Event Verschiebung
Da sich das Feenhandwerk in einem Souterrain befindet, besteht bei Hochwasser und sehr starken Regengüssen Überflutungsgefahr. Im Falle einer Unwetterwarnung mit Überflutungsgefahr, muss das Event auf ein anderes Datum verschoben werden. Nach Absprache kann in Ausnahmefällen die Feier bei Ihnen zu Hause stattfinden. Je nach Aufwand und Entfernung entstehen weitere Kosten für das Ein- und Auspacken der Materialien und die Anfahrt.
Betreuung bei Kindergeburtstagen
Bei Kindergeburtstagen bleibt die Verantwortung für alle Kinder und Gäste bei den Eltern/Erziehungsberechtigten, aus diesem Grund muss für die gesamte Dauer der Feier mindestens ein/e Erwachsene/e Erziehungsberechtigte/r vor Ort sein.